Sehr geehrte Coachees,

an dieser Stelle möchte ich Sie über meine allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) informieren. Da sie die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen als Coachees und mir als Coach regeln, möchte ich Sie bitten, sie aufmerksam durchzulesen. Vielen Dank.

I. Vorbemerkungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen des Coachees werden nicht anerkannt, es sei denn, ich hätte schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Dasselbe gilt, wenn einzelne Bedingungen meiner allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten oder werden oder aus einem sonstigen Grund nicht anwendbar sind, so bleiben die übrigen Bestimmungen vollinhaltlich gültig.

Angabe des Geschäftskontos

Alexander Brun
IBAN: DE15100110012623312358
BIC: NTSBDEB1XXX
Name der Bank: N26 Bank

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistung

    1. Alexander Brun (im Folgenden „Coach“ genannt) bietet seinen Kunden (im Folgenden „Coachees“ genannt) Dienstleistungen im Bereich Coaching und Beratung. Die abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachees kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Der Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Coachees.
    2. Der Coach erbringt seine Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihm von dem Coachee zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt bei dem Coachee.
    3. Die Coaching-Termine finden nach Wahl des Coachees entweder in den Räumen des Coaches oder an einem gemeinsam vereinbarten Ort nach vorheriger Terminabsprache statt. Ein fernmündliches bzw. digitales Coaching ist gleichfalls möglich, sollte es aus räumlichen Gründen nicht anders möglich sein. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Coachees.
  1. Angebot und Vertragsschluss

    1. Angebote auf der Webseite stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Diese Abgabe kann durch den Coachee per E-Mail, Telefon oder online durch zur Verfügung gestellte Bestellsysteme erfolgen. Erst wenn der Coach das Angebot schriftlich oder mündlich bestätigt, kommt es zu einem verbindlichen Vertragsschluss.
    2. Der Coach ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.
  1. Honorierung des Coaches

    1. Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Sofern die Honorare nicht individuell zwischen dem Coach und dem Coachee vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste des Coaches aufgeführt sind, zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
    2. Die Abrechnung erfolgt je Einheit. Eine Einheit ist grundsätzlich ein Monat. Die Honorare sind nach jedem Termin von dem Coachee innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen.
    3. Etwaige individuelle Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings zu vereinbaren und im Coaching-Vertrag schriftlich festzuhalten.
    4. Wird ein Coaching-Termin außerhalb des Praxisstandortes vereinbart, werden zuzüglich zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.
    5. Der Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem Coachee steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu. Der Coachee kann die Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. Sofern der Coachee ein detailliertes Protokoll über das Coaching verlangt, erstellt der Coach dieses honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.
  1. Terminverschiebungen und -absagen

    1. Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen verpflichtet sich der Coachee zur Zahlung eines Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist innerhalb von fünf Tagen zahlbar.
    2. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn dem Coach die schriftliche oder mündliche Absage des Coachees bis 48 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins zugeht oder der Coachee ohne Verschulden aufgrund von Unfall, höherer Gewalt oder ähnlichen Leistungshindernissen am Erscheinen gehindert ist. Ein Nachweis des unverschuldeten Nichterscheinens kann vom Coach verlangt werden. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart.
    3. Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden dem Coachee nicht in Rechnung gestellt. Der Coach schuldet keine Angabe von Gründen.
    4. Der Coach behält sich vor, 30 Tage Urlaub im Jahr zu nehmen. Die Ankündigung seines Urlaubes erfolgt spätestens 14 Tage vor dem nächsten Coaching-Termin. Der Coachee hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach, insbesondere keinen Anspruch auf Schadensersatz statt oder neben der Leistung.
  1. Kündigung des Vertrages

    1. Der Vertrag ist von beiden Seiten kündbar im Sinne des § 627 BGB. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
    2. Gegen die Zahlung einer gestaffelten, einmaligen Gebühr kann der Coachee die Kündigungsfrist zu seinen Gunsten umgehen.
    3. Davon unberührt bleibt eine Kündigung nach § 626 BGB.
  1. Copyright

    1. Alle dem Coachee im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der Honorierung enthalten. Die Unterlagen sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des Coachees bestimmt und dürfen insbesondere nicht für andere Seminare oder ähnliche Leistungen verwendet, überarbeitet, umgeschrieben oder in anderer Weise verändert oder angepasst werden.
    2. Die Urheber- und Nutzungsrechte an allen vom Coach im Rahmen der Leistung erstellten Unterlagen, Konzepten, Entwürfen und sonstigen Materialien verbleiben beim Coach. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt werden.
    3. Ein Ton- und/oder Videomitschnitt von Seminaren oder Sitzungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Coaches zulässig.
  1. Haftung

    1. Jeder Coachee trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.
  1. Vertraulichkeit und Verschwiegenheit

    1. Der Coach verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Coachees auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
    2. Schriftliche Aufzeichnungen des Coaches dienen seiner gewissenhaften Arbeit und sind unabdingbar. Der Coach sichert zu, auch diese Unterlagen vertraulich zu behandeln.
    3. Sofern sich der Coach Dritter zur Durchführung oder Abwicklung dieses Vertrages bedient, hat er diese ebenfalls der Schweigepflicht zu unterwerfen.
    4. Der Coach ist nur dann von seiner Pflicht zur Verschwiegenheit befreit, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
  1. Abgrenzung zur Psychotherapie

    1. Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Coachees, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht. Coaching ist aber ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde.
  1. Sektenerklärung

    1. Der Coach erklärt, dass er nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeitet oder gearbeitet hat, dass er nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besucht oder besucht hat, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird, und dass sämtliche Coachings nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden. Sektiererische Praktiken jedweder Art werden ausdrücklich abgelehnt.
  1. Aufrechnung

    1. Dem Coachee steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
  1. Schlussbestimmungen

    1. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag sowie rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Coachee gegenüber dem Coach abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Das Schriftlichkeitserfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen des Coaching-Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, eine der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommende Vereinbarung in Schriftform zu treffen. Dies gilt ergänzend für Vertragslücken.
    3. Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
    4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz des Coaches zuständige Gericht.